Inkontinenzversorgung und Pflegehilfsmittel
Tabuthema Inkontinenz
Viele Menschen sind von Blasenschwäche betroffen, aber viel zu selten wird offen darüber gesprochen.
Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie gern diskret zum Thema Blasenschwäche und Inkontinenz.
Bei folgenden Krankenkassen dürfen wir Sie sogar mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln versorgen:
- AOK Niedersachsen
- Barmer
- Bundesknappschaft
- LKK Niedersachsen
- Techniker
- einige Betriebskrankenkassen
Die Krankenkassen übernehmen hierbei jeweils eine bestimmte Pauschale für eine „wirtschaftliche und medizinisch notwendige Versorgung“. Wie diese im Detail aussieht, entscheidet der Leistungserbringer, also unser speziell geschultes Team, auf Grundlage der durchgeführten Beratung und Anamnese.
Partner: Firma Hartmann
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Unter dem Begriff Pflegehilfsmittel versteht man Produkte, die die Pflege im häuslichen Bereich effizienter und einfacher machen. Bei Vorliegen einer Pflegestufe hat der Pflegebedürftige bzw. der pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Pflegekasse. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden mit max. 40,00 € pro Monat erstattet.*
Folgende Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bei der Pflegekasse beantragt werden:
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
- Einmalhandschuhe (puderfrei)
- Mundschutz (Einmalgebrauch)
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch, aus wasserabweisender Folie)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Saugende Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar, PG 51)
Hier gelangen Sie direkt zum Antragsformular!
Sie können das Formular herunterladen, ausfüllen und dann zu uns in die Apotheke bringen. Wir faxen das ausgefüllte Formular an Ihre Pflegekasse und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sobald die Genehmigung bei uns eingegangen ist!
In unserer Apotheke sind geschulte Fachkräfte tätig, die Sie kompetent unterstützen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen!
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen!
*CORONA-UPDATE: Anhebung der Pauschale auf max. 60 € bis zum 31.12.2020!
Während und aufgrund der Corona-Pandemie sind die Kosten für einige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie beispielsweise Einmalhandschuhe und Mundschutz gestiegen. Eine Versorgung der Pflegebedürftigen im Rahmen der monatlichen Pauschale in Höhe von 40 Euro war zuletzt kaum oder nur schwer möglich. Aus diesem Grund können wir monatlich während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite – sprich der Corona-Pandemie – insgesamt maximal 60 Euro pro Monat bei der Pflegekasse abrechnen. Diese erhöhte Pauschale gilt bis zum 30. September 2020 – sofern nicht zuvor die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wurde.